Die Vermietung beginnt im Moment in dem der Autohändler (hier folgend “Vermieter” genannt) das Auto dem Mieter (hier folgend “Kunde” genannt) liefert. Das Auto wird im guten Zustand, repariert übergeben und ist mit Warndreieck,gebräuchlichen Werkzeugen, Ersatzrad, der grünen Versicherungskarte und allen Dokumenten welche zur Verwendung erforderlich sind ausgestattet, inklusiv das Zertifikat der Versicherung.
Im Falle eines Unfalls, Versagens und/oder abschleppen des Autos, ist der Kunde verpflichtet mit der angegebenen Nummer sich zumelden. Die Eingriffe und/oder Reperaturen des Autos vom Kunden autorisiert ohne Einverständnis des Vermieters und/oder Zentren, welche nicht vom Vermieter selbst als Geschäftsteilnehmer betrachtet sind, werden die Kosten nicht zurückerstattet ohne jedem Recht und ohne Anspruch.
Der Vermieter garantiert dass gegen die bürgerliche Verantwortung des Kunden und irgend eine berechtigte Person welche das Auto zu lenken hat, tritt der Versicherungsvertrag innerhalb der Grenzen vom Gesetz und Verordnungen auferegt ein. Die Versicherungspolice deckt nicht die vom Lenker verursachten Schäden und übernimmt auch nicht die Haftpflicht bei Schäden von transportierten Gegenständen und Tieren, genauso deckt sie nicht die Schäden verursacht durch eine Nichtbeachtung der Verkehrsregeln mit Belastung und/oder Gefahr. Sie umfasst aber die Haftpflicht des Lenkers bei Schäden des Transportes von Anderen, Falls es sich nicht um Mittglieder der Familie des Kunden oder des Lenkers handelt. Sowie es bei der Versicherungspolice erwähnt ist, wo die Klausen und Bedingungen des Kunden von welchen sie aktzepiert, respektiert werden und er sich zur Vermeidung bereitstellt.
Der Kunde erkennt an, dass er keines Weges Rechtinnhaber des Fahrzeuges ist und somit unfähig ist deshalb auf irgend eine Art und Weise des Pfandes zuverfügen hat und verpflichtet sich:
Der Kunde verplichtet sich das Auto nicht zu fahren oder zu benützen und nicht zu tollerieren das Andere es fahren oder benützen:
Der Kunde ist verpflichtet dem Vermieter alleSchäden zu entschädigen, welche aus irgend einem aufgetretenen Grund bei der Vermietung des Autos, innerhalb der Grenzen der Unterzeichnung besonders im Bild des einzelnen Kundenvertrages auftreten wird Thema zur Soll-Rechnung, ausdrücklich angegeben, vorausgesetzt das keine Verpflichtungen verletzt wurden, somit bleibt er jedoch auf jeden Fall für den Vermieter haftbar für jede Summe inklusiv der Mehrwertsteuern, als Strafe für die Entschädigung bei jedem einzelnen schädigenden Ereignis. Falls die Kosten zur Wiederherstellung des Fahrzeuges niedriger sind als die Strafe für die Entschädigung wie oben, ist der Kunde verpflichtet die gesamten Kosten des Schadens schon von jetzt an zu akzeptieren und somit auch die vorbereitete Schätzung des Schadens mit dem vereinbarten Mechanikers des Vermieters. Der Kunde ist unter anderem verpflichtet die Schäden am Fahrzeug, verursacht durch eine Unbeachtung der Verkehrszeichen bei Belastung und/oder Gefahr, zu entschädigen, Schäden welche nicht von der Versicherungspolice gedeckt sind auch die Kosten der Wiederherstellung und/oder Reinigung des Fahrgastraumes des Fahrzeuges falls es Flecke oder Verbrennungen aufweist am Ende der Mietung zu decken.
Der Kunde muss so schnell wie möglich:
Der Kunde verpflichtet sich das Auto an die Zentrale der Autovermietung innerhalb des gegebenen Datums oder wie bei der Allgemeinheit des Vertrages, auf Anfrage des Vermieters, zurückzugeben. Der Kunde kann die Rückgabe verlängern mit einer Anforderung mindestens 24 Stunden vor der vorhergesehenen Rückgabe, nur mit der Zustimmung des Vermieters, falls das Auto nicht mit dem abgemachten Termin zurückgebracht wird, ist der Kunde aufgefordert mit einem Schadenersatz gleich der vereinbarten Tariffen und allen Gebühren der Mietung zu begleichen bis zum Moment indem der Vermieter wieder im Besitz des Fahrzeuges ist und der Vermieter im materiellen Besitz auf irgend eine Art des Autos ist, auch gegen den Willen des Kunden, welcher zur Vergeltung zu diesem Zweck entstandenen Ausgaben zu haften hat.
Die Mietung ist beendet in dem Moment in dem der Vermieter das Auto entgegen nimmt und er den den Zustand prüft in welchen es übergeben wird. In einigen Zentralen hat der Vmieter eine vorherige Genehmigung, das der Kunde die Fakultät hat, bei Festtagen und während der Schließung der Autovermietung, das Fahrzeug in der Nähe der Lokalisierung des Vermieters zu lassen und den Schlüssel in einem angebrachten Schließfach zu hinterlassen, auch hier versteht man das in diesem Fall bei Schäden und/oder am Auto entstanden bis zum Moment des Empfangs und der nächsten Prüfung des Zustandes des Fahrzeuges vom Vermieter, der Kunde haftbar ist.
Im Moment der Mietung ist der Kunde verpflichtet eine Kaution zu leisten, je nach Anfrage des Vermieters, welche verwendet wird bei nicht Bezahlung der Kilometertariffe und/oder der Zeit, auch zur Deckung eventualer Schäden bei der Rückgabe und/oder den Vorurteilen einer Vorbehaltung des Vermieters aus Ursache und Ergebnis eines Scheiterns von Seite des Kunden von den angenommenen Pflichten mit dem Abschluß des Vertrages der Autovermietung und mit der Voraussetzung der allgemeinen Bedingungen einer Autovermietung. Es versteht sich das der Kunde weitere Schäden zu entschädigen und auch die Pflicht hat weitere angelaufene Kredite an den Vermieter zu zahlen hat. Falls es nicht erforderlich ist, die hinterlassene Kaution zurückzuhalten, wird sie kompensiert, voll oder teils, mit der fälligen Summe nach Titelgebühren einer Autovermietung.
Der Kunde verpflichtet sich dem Vermieter nach seiner Anfrage zu bezahlen:
Wenn erforderlich muß der Kunde die Daten der Kreditkarten bei der die Gebühren der Autovermietung angerechnet werden bereitstellen, bei Fehler hat der Vermieter das Recht die Autovermietung abzulehnen. Der Kunde, der die Daten der Kreditkarte zur Verfügung stellt, bewilligt den Vermieter alle Kosten von der Mietung hervorgerufen aufzuladen und akzeptiert die Abrechnung mit der Kreditkarte auch nach der Abschliessung des Vertrages auch bei Strafschadenersatz, Verstösse, Mauten, Parkplätze, Kosten von pratischen Managment, Kosten zur Wiederherstellung des Auto bei Schäden, welche nicht von der Versicherungspolice gedeckt sind, Kosten zur Wiederherstellung und/oder Reinigung des Fahrzeuginnenraums, falls er am Ende der Mietung mit Flecken oder Verbrennungen zurückgegeben wurde. Spesen von Vernichtung von Dingen, welche vom Kunden im Fahrzeug hinterlassen wurden und auch alle anderen Gebühren der Autovermietung, bei Fehler wird die Kaution einbehalten. Der Kunde ist zu einer sofortigen Rückgabe verpflichtet und der Vermieter hat das Recht auf irgend eine Art den materiellen Besitz wiederzuerlangen auch gegen den Willen des Kunden, welcher die Kosten dieses Verfahren übernimmt.
Wer den Brief der Autovermietung mit den Namen von jemand anderen unterzeichnet ist zur Mithaftung mit den vorgesehenen Pflichten des Briefes dieser Autovermietung miteingenommen, der Kunde antwortet auf jeden Fall für die Aktionen und/oder Auslassungen der das Fahrzeug fährt.
Der Vermieter ist nicht den Kunden gegenüber verantwortlich, auch nicht mit einem Thema oder Schäden irgend einer Natur, inbegriffen ein billiges Vorurteil des Gleichen mit Leid von Personen oder Waren auf Grund von Störungen oder Defekten der Funktion des Autos, Diebstahls, Verkehrsunfälle, Ausschreitungen, Brände, Erdbeben, Kriege von höherer Gewalt gezwungen. Der Vermieter haltet sich das Recht frei nicht zu liefern, nach seiner unangreifbaren Diskretion und irgend einer Rechtsverteidigung der Ablehnung eines Ersatzfahrzeuges in Falle von Unfall, Diebstahl, Beschädigung oder irgend eines anderen Grundes.
Dinge die von irgend jemanden zurückgelassen oder hinterlassen werden, ist der Vermieter nicht verpflichtet sie zu bewahren oder zurückzuerstatten, eventuelle Spesen zur Vernichtung der im Fahrzeug hinterlassenen Dingen gehen auf Kosten des Kunden.
Die Kosten für die Verwaltung der relativen Pratiken werden in einen Gesamtbetrag von €50,00 umfasst und jede einzelne Pratik wird mit der Kreditkarte oder eventuell mit einer anderen Bezahlungsmetode gedeckt.
Bei irgend welchen Streidigkeiten, abgeleitet und/oder verbunden mit der Autovermietung für jede erforderliche Klage zur Krediteintreibung welche der Mieter verursachte, wird ausschließlich der Sachverstand von Messina beansprucht, ausser in Fällen vom Art. 1469 bis c.c.