LIEFERUNG DES FAHRZEUGES UND BEGIINN DER VERMIETUNG

Die Vermietung beginnt im Moment in dem der Autohändler (hier folgend “Vermieter” genannt) das Auto dem Mieter (hier folgend “Kunde” genannt) liefert. Das Auto wird im guten Zustand, repariert übergeben und ist mit Warndreieck,gebräuchlichen Werkzeugen, Ersatzrad, der grünen Versicherungskarte und allen Dokumenten welche zur Verwendung erforderlich sind ausgestattet, inklusiv das Zertifikat der Versicherung.

2. KUNDENBETREUUNG DES AUTOS

Im Falle eines Unfalls, Versagens und/oder abschleppen des Autos, ist der Kunde verpflichtet mit der angegebenen Nummer sich zumelden. Die Eingriffe und/oder Reperaturen des Autos vom Kunden autorisiert ohne Einverständnis des Vermieters und/oder Zentren, welche nicht vom Vermieter selbst als Geschäftsteilnehmer betrachtet sind, werden die Kosten nicht zurückerstattet ohne jedem Recht und ohne Anspruch.

3. VERSICHERUNG

Der Vermieter garantiert dass gegen die bürgerliche Verantwortung des Kunden und irgend eine berechtigte Person welche das Auto zu lenken hat, tritt der Versicherungsvertrag innerhalb der Grenzen vom Gesetz und Verordnungen auferegt ein. Die Versicherungspolice deckt nicht die vom Lenker verursachten Schäden und übernimmt auch nicht die Haftpflicht bei Schäden von transportierten Gegenständen und Tieren, genauso deckt sie nicht die Schäden verursacht durch eine Nichtbeachtung der Verkehrsregeln mit Belastung und/oder Gefahr. Sie umfasst aber die Haftpflicht des Lenkers bei Schäden des Transportes von Anderen, Falls es sich nicht um Mittglieder der Familie des Kunden oder des Lenkers handelt. Sowie es bei der Versicherungspolice erwähnt ist, wo die Klausen und Bedingungen des Kunden von welchen sie aktzepiert, respektiert werden und er sich zur Vermeidung bereitstellt.

4. VERBINDLICHKEITEN DES KUNDEN

Der Kunde erkennt an, dass er keines Weges Rechtinnhaber des Fahrzeuges ist und somit unfähig ist deshalb auf irgend eine Art und Weise des Pfandes zuverfügen hat und verpflichtet sich:

  • das Fahrzeug zusammen mit dem Zubehöhr fleiïßig zu führen und zu pflegen mit Achtung des Gesetzes.
  • sich um die Routinversorgung, wie schmieren, Kontrolle des Nivau der Schmiermittel und des Bremsöles zu kümmern.
  • bei der Opfergabe vorzugehen bei irgend einer gelieferten Entschädigung, während des Leasing und den Vermieter alle Prozesskosten verursacht in Folge und/oder in Folge der Autovermietung zurückzuerstatten.
  • der Bezahlung der gesammten Summe für Parkplatz und Maut vorzugehen, im Zugang mit der gesammten Mietzeit.
  • den Vermieter unbeschädigt, bei irgend einen vorgerückten Anspruch von Anderen für Schäden von denen erlitten, von transportierten Waren oder was auch immer sich im Fahrzeug befindet, zu lassen.
  • für die Einhaltung des Gesetzes bei dem Transport von Ware, jede Verantwortung zu übernehmen mit den verbundenen, erforderlichen, flankierenden Rechnungen.

5. GEBRAUCH DES FAHRZEUGES

Der Kunde verplichtet sich das Auto nicht zu fahren oder zu benützen und nicht zu tollerieren das Andere es fahren oder benützen:

  • in einem Zustand wo die grüne Versicherungskarte nicht gültig ist
  • bei Vermietung
  • zur Versetzung oder Abschleppung von Dingen
  • unter Einfluß von Drogen, Betäubungsmittel, Alkohol oder Rauschgift
  • bei Rennen, Wettbewerbe oder Prüfung der Geschwindigkeit
  • bei einem Zeck gegen das Gesetz
  • falls es sich um Personen handelt welche nicht im Vertrag erwähnt sind, oder Personen unterschiedlich des Kunden, seine Eltern, Kinder, Ehegatte oder Frau, Bruder, Arbeitgeber, Kollege, der in der gleichen Firma arbeitet, Partner oder Leiter (falls der Kunde ein Unternehmen hat)
  • Person welche dem Vermieter falsche Informationen über die eigene Person gegeben hat
  • nicht zu erlauben, in keinen Fall, das das Auto von einer Person gelenkt wird die weniger als 21 Jahre alt ist

6. SCHÄDEN AM FAHRZEUG

Der Kunde ist verpflichtet dem Vermieter alleSchäden zu entschädigen, welche aus irgend einem aufgetretenen Grund bei der Vermietung des Autos, innerhalb der Grenzen der Unterzeichnung besonders im Bild des einzelnen Kundenvertrages auftreten wird Thema zur Soll-Rechnung, ausdrücklich angegeben, vorausgesetzt das keine Verpflichtungen verletzt wurden, somit bleibt er jedoch auf jeden Fall für den Vermieter haftbar für jede Summe inklusiv der Mehrwertsteuern, als Strafe für die Entschädigung bei jedem einzelnen schädigenden Ereignis. Falls die Kosten zur Wiederherstellung des Fahrzeuges niedriger sind als die Strafe für die Entschädigung wie oben, ist der Kunde verpflichtet die gesamten Kosten des Schadens schon von jetzt an zu akzeptieren und somit auch die vorbereitete Schätzung des Schadens mit dem vereinbarten Mechanikers des Vermieters. Der Kunde ist unter anderem verpflichtet die Schäden am Fahrzeug, verursacht durch eine Unbeachtung der Verkehrszeichen bei Belastung und/oder Gefahr, zu entschädigen, Schäden welche nicht von der Versicherungspolice gedeckt sind auch die Kosten der Wiederherstellung und/oder Reinigung des Fahrgastraumes des Fahrzeuges falls es Flecke oder Verbrennungen aufweist am Ende der Mietung zu decken.

7. IM FALL EINES UNFALL

Der Kunde muss so schnell wie möglich:

  • den Vermieter telefonisch informieren und innerhalb von 24 Stunden das Modell der Versicherung detailiert ausfüllen welches sich mit den Dokumenten im Auto befindet;
  • die nächste Polizeistation informieren;
  • seine Verantwortung nicht erklären;
  • die Namen und die Adresse der Parteien und der Zeugen notieren;
  • den Vermieter jedes wichtige Detail bekanntgeben;
  • die Anleitungen befolgen,welcher der Vermieter zum relativen Haft gibt und/oder zur Reperatur des Fahrzeuges, sich nach wie vorgesehen Punkt 2 zu richten, bei einem Verkehrsunfall wird das Modell CID unterzeichnet und vom Kunden an den Vermieter zwanghaft vor Ende der Mietung ausgehändigt, bei Fehler des Kunden wird ein Strafschadenersatz angerechnet, relativ der Deckung des Schadens.

8. RÜCKGABE DES AUTOS

Der Kunde verpflichtet sich das Auto an die Zentrale der Autovermietung innerhalb des gegebenen Datums oder wie bei der Allgemeinheit des Vertrages, auf Anfrage des Vermieters, zurückzugeben. Der Kunde kann die Rückgabe verlängern mit einer Anforderung mindestens 24 Stunden vor der vorhergesehenen Rückgabe, nur mit der Zustimmung des Vermieters, falls das Auto nicht mit dem abgemachten Termin zurückgebracht wird, ist der Kunde aufgefordert mit einem Schadenersatz gleich der vereinbarten Tariffen und allen Gebühren der Mietung zu begleichen bis zum Moment indem der Vermieter wieder im Besitz des Fahrzeuges ist und der Vermieter im materiellen Besitz auf irgend eine Art des Autos ist, auch gegen den Willen des Kunden, welcher zur Vergeltung zu diesem Zweck entstandenen Ausgaben zu haften hat.

9. ENDE DER MIETUNG

Die Mietung ist beendet in dem Moment in dem der Vermieter das Auto entgegen nimmt und er den den Zustand prüft in welchen es übergeben wird. In einigen Zentralen hat der Vmieter eine vorherige Genehmigung, das der Kunde die Fakultät hat, bei Festtagen und während der Schließung der Autovermietung, das Fahrzeug in der Nähe der Lokalisierung des Vermieters zu lassen und den Schlüssel in einem angebrachten Schließfach zu hinterlassen, auch hier versteht man das in diesem Fall bei Schäden und/oder am Auto entstanden bis zum Moment des Empfangs und der nächsten Prüfung des Zustandes des Fahrzeuges vom Vermieter, der Kunde haftbar ist.

10. ANZAHLUNG DER KAUTION

Im Moment der Mietung ist der Kunde verpflichtet eine Kaution zu leisten, je nach Anfrage des Vermieters, welche verwendet wird bei nicht Bezahlung der Kilometertariffe und/oder der Zeit, auch zur Deckung eventualer Schäden bei der Rückgabe und/oder den Vorurteilen einer Vorbehaltung des Vermieters aus Ursache und Ergebnis eines Scheiterns von Seite des Kunden von den angenommenen Pflichten mit dem Abschluß des Vertrages der Autovermietung und mit der Voraussetzung der allgemeinen Bedingungen einer Autovermietung. Es versteht sich das der Kunde weitere Schäden zu entschädigen und auch die Pflicht hat weitere angelaufene Kredite an den Vermieter zu zahlen hat. Falls es nicht erforderlich ist, die hinterlassene Kaution zurückzuhalten, wird sie kompensiert, voll oder teils, mit der fälligen Summe nach Titelgebühren einer Autovermietung.

11. GEBÜHREN EINER AUTOVERMIETUNG

Der Kunde verpflichtet sich dem Vermieter nach seiner Anfrage zu bezahlen:

  • den Kilometertarif und/oder die Zeit;
  • den Tarif falls das Auto in einem anderen Ort als vereinbart zuủckgegeben wird;
  • Mehrwertsteuer;
  • Gesamtbetrag von Strafzetteln und/oder hohe Buẞgelder wȁhrend der Periode der Mietung;
  • Maut der Autobahnen und Parkplȁtzen vom Kunden benutzt;
  • Kosten der Bezahlung von Strafzetteln und/oder Mauten und/oder Gebühren der Parkplätze;
  • Die Rückerstattung von Schadenersatz im Punkt bezeichnet;
  • Alle Ausgaben und Gebühren vom Vermieter unterstüzt um für die Bezahlung von Beträgen aufzukommen und für sich selbst zu erhalten;
  • Die erforderliche Summe um den Benzintank auf das gleiche Nivau wie bei der Übergabe zu bringen;
  • Die Kosten der zur Wiederherstellung und/oder Reinigung des Fahrzeugraumes, falls dieser am Ende der Mietung mit Flecken und/oder Verbrennungen zrückgegeben wird;
  • Kosten zur Wiederherstellung des geschädigten Fahrzeuges zu Folge einer Unbeachtung der Verkehrszeichen mit Belastung und/oder Gefahr;
  • Spesen zur Vernichtung von Dingen von den Kunden im Auto hinterlassen;
  • Den Betrag von irgend einen Service vom Kunden in Anspruch genommen, eventuelle Überschüsse von Benzin im Moment der Rückgabe werden nicht an den Kunden rückerstattet.

12. BEZAHLUNG MIT DER KREDITKARTE

Wenn erforderlich muß der Kunde die Daten der Kreditkarten bei der die Gebühren der Autovermietung angerechnet werden bereitstellen, bei Fehler hat der Vermieter das Recht die Autovermietung abzulehnen. Der Kunde, der die Daten der Kreditkarte zur Verfügung stellt, bewilligt den Vermieter alle Kosten von der Mietung hervorgerufen aufzuladen und akzeptiert die Abrechnung mit der Kreditkarte auch nach der Abschliessung des Vertrages auch bei Strafschadenersatz, Verstösse, Mauten, Parkplätze, Kosten von pratischen Managment, Kosten zur Wiederherstellung des Auto bei Schäden, welche nicht von der Versicherungspolice gedeckt sind, Kosten zur Wiederherstellung und/oder Reinigung des Fahrzeuginnenraums, falls er am Ende der Mietung mit Flecken oder Verbrennungen zurückgegeben wurde. Spesen von Vernichtung von Dingen, welche vom Kunden im Fahrzeug hinterlassen wurden und auch alle anderen Gebühren der Autovermietung, bei Fehler wird die Kaution einbehalten. Der Kunde ist zu einer sofortigen Rückgabe verpflichtet und der Vermieter hat das Recht auf irgend eine Art den materiellen Besitz wiederzuerlangen auch gegen den Willen des Kunden, welcher die Kosten dieses Verfahren übernimmt.

13. VERANTWORTUNG

Wer den Brief der Autovermietung mit den Namen von jemand anderen unterzeichnet ist zur Mithaftung mit den vorgesehenen Pflichten des Briefes dieser Autovermietung miteingenommen, der Kunde antwortet auf jeden Fall für die Aktionen und/oder Auslassungen der das Fahrzeug fährt.

14. ENTLASTUNG DER VERANTWORTUNG

Der Vermieter ist nicht den Kunden gegenüber verantwortlich, auch nicht mit einem Thema oder Schäden irgend einer Natur, inbegriffen ein billiges Vorurteil des Gleichen mit Leid von Personen oder Waren auf Grund von Störungen oder Defekten der Funktion des Autos, Diebstahls, Verkehrsunfälle, Ausschreitungen, Brände, Erdbeben, Kriege von höherer Gewalt gezwungen. Der Vermieter haltet sich das Recht frei nicht zu liefern, nach seiner unangreifbaren Diskretion und irgend einer Rechtsverteidigung der Ablehnung eines Ersatzfahrzeuges in Falle von Unfall, Diebstahl, Beschädigung oder irgend eines anderen Grundes.

15. VERLUSTE

Dinge die von irgend jemanden zurückgelassen oder hinterlassen werden, ist der Vermieter nicht verpflichtet sie zu bewahren oder zurückzuerstatten, eventuelle Spesen zur Vernichtung der im Fahrzeug hinterlassenen Dingen gehen auf Kosten des Kunden.

16. KOSTEN DER VERWALTUNG

Die Kosten für die Verwaltung der relativen Pratiken werden in einen Gesamtbetrag von €50,00 umfasst und jede einzelne Pratik wird mit der Kreditkarte oder eventuell mit einer anderen Bezahlungsmetode gedeckt.

17. ZUSTÄNDIGKEIT

Bei irgend welchen Streidigkeiten, abgeleitet und/oder verbunden mit der Autovermietung für jede erforderliche Klage zur Krediteintreibung welche der Mieter verursachte, wird ausschließlich der Sachverstand von Messina beansprucht, ausser in Fällen vom Art. 1469 bis c.c.